
Wie moderne Betriebe Sicherheitslücken rechtzeitig schließen
August 25, 2025Unfälle im Betrieb passieren nicht plötzlich, oft kündigen sie sich an. Durch fehlende Unterweisungen, veraltete Schutzkonzepte oder schlicht durch Routine. Wer Arbeitsschutz nur als Pflicht sieht, übersieht sein Potenzial: Sicherheit verhindert Stillstand, schützt Menschen und stärkt das Vertrauen, intern wie extern. Genau deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Dieser Beitrag zeigt, wie Sicherheitslücken entstehen, worauf Behörden achten und wie externe Expertise hilft, Risiken aktiv zu kontrollieren.
Wenn Sicherheit im Tagesgeschäft untergeht
Arbeitsschutz ist unbequem. Er kostet Zeit, manchmal auch Geld, vor allem aber Aufmerksamkeit. Und genau die fehlt im Betriebsalltag häufig. Der Fokus liegt auf Terminen, Aufträgen, Kunden. Doch ein kleiner Fehler, ein übersehener Mangel, ein fehlendes Dokument kann schwer wiegen und das sowohl rechtlich wie auch menschlich.
Typische Schwachstellen in der Arbeitssicherheit:
Bereich | Mangelhafte Umsetzung |
---|---|
Unterweisung | Selten, oberflächlich oder gar nicht durchgeführt |
Dokumentation | Gefährdungsbeurteilungen fehlen oder sind veraltet |
Maschinenprüfung | Wartungen unvollständig dokumentiert |
Verantwortung | Unklare Zuständigkeiten bei Sicherheitsfragen |
Solche Lücken entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil Sicherheit oft nicht zur Kernkompetenz gehört. Das macht sie aber nicht weniger kritisch, denn selbst eine kleine Unachtsamkeit kann juristisch weitreichende Folgen haben.
Ein Beispiel: Ein neuer Mitarbeiter wird ohne vollständige Unterweisung eingesetzt und verletzt sich beim Bedienen einer Maschine. In der anschließenden Untersuchung stellt sich heraus, dass die Gefährdungsbeurteilung nie aktualisiert wurde, obwohl es Änderungen am Arbeitsplatz gab. Die Konsequenzen können Schadenersatzforderungen, Bußgelder und Imageverluste sein.
Warum externe Fachkräfte zunehmend gefragt sind
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet mehr als nur formale Pflichterfüllung. Sie bringt Fachwissen, Unabhängigkeit und den Blick von außen, eine Kombination, die intern kaum zu leisten ist, besonders in kleinen und mittleren Unternehmen.
Typische Gründe für externe Unterstützung:
- Keine interne Fachkraft vorhanden
- Hoher Aufwand für Normen- & Gesetzesrecherche
- Bedarf an rechtssicherer Dokumentation
- Unterstützung bei Begehungen oder Audits
- Neutraler Blick auf betriebliche Prozesse
Der Vorteil liegt auf der Hand: Externe Fachkräfte verfügen über Branchenkenntnis, Erfahrung und Routine in der Risikobewertung. Sie erkennen Probleme, bevor sie entstehen und schlagen praxisnahe Lösungen vor, die im Betrieb wirklich umsetzbar sind.
Darüber hinaus bleibt das Unternehmen flexibel. Externe Fachkräfte können projektbezogen, temporär oder dauerhaft eingebunden werden, je nach Bedarf und Budget. Das reduziert die Fixkosten und erhöht die Rechtssicherheit zugleich.
Wenn Behörden unangekündigt klingeln
Die gesetzliche Grundlage für die Bestellung einer Fachkraft findet sich im ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) sowie in der DGUV Vorschrift 2. Diese schreiben vor, dass jeder Arbeitgeber, egal ob Handwerksbetrieb, IT-Agentur oder Arztpraxis – für eine sicherheitsfachliche Betreuung sorgen muss.
Was bei Prüfungen besonders kritisch gesehen wird:
- Keine Fachkraft bestellt
- Fehlende oder unvollständige Gefährdungsbeurteilung
- Nicht dokumentierte Unterweisungen
- Kein Nachweis über durchgeführte Prüfungen
Viele Unternehmen werden erst aktiv, wenn sich eine Kontrolle ankündigt oder ein Unfall passiert ist. Besser ist ein proaktiver Ansatz: Wer frühzeitig dokumentiert, prüft und verbessert, schafft Sicherheit – nicht nur auf dem Papier, sondern im Alltag.
Ein Pluspunkt: Unternehmen, die bei Prüfungen positiv auffallen, werden in der Regel seltener und weniger intensiv kontrolliert. Auch Versicherungen bewerten dokumentierte Prävention oft als Risikominderung, das kann langfristig Beiträge senken.
📎Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Für Verantwortliche, die sich schnell einen Überblick verschaffen möchten:
Merkmal | Beschreibung |
---|---|
Rechtsgrundlage | ASiG §6, DGUV Vorschrift 2 |
Pflicht für wen? | Alle Betriebe mit Mitarbeitenden |
Typische Aufgaben | Beratung, Begehung, Schulung, Dokumentation |
Zeitaufwand | Je nach Modell: wenige Stunden bis mehrere Tage pro Jahr |
Nutzen | Risikovermeidung, Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten |
Kosten | Monatspauschale oder Stundensatz (abhängig von Betriebsgröße) |
Qualifikation | Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit, Erfahrung in Technik & Recht |
Zusammenarbeit | Betriebsarzt, Führungskräfte, Personalabteilung |
Was eine externe Fachkraft konkret leistet
Die Aufgaben einer externen Fachkraft gehen weit über eine reine Prüfung hinaus. Sie analysiert Prozesse, identifiziert Risiken und entwickelt individuelle Lösungen. Dabei ist sie Beraterin, Beobachterin und Partnerin auf Augenhöhe.
Typische Leistungen:
- Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilungen
- Unterstützung bei Betriebsbegehungen
- Schulung von Mitarbeitenden zu sicherem Verhalten
- Beratung bei der Auswahl und Anwendung von Schutzausrüstung
- Prüfung von Maschinen und Arbeitsmitteln
- Mitarbeit in ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
Ein weiterer Vorteil: Externe Fachkräfte sind oft schneller einsetzbar als intern geschulte Mitarbeitende. Sie bringen strukturierte Prozesse mit und sorgen dafür, dass alle Maßnahmen nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert werden.
Arbeitsschutz als Teil der Unternehmenskultur
Sicherheit muss gelebt werden. Wer die Verantwortung auf externe Experten abschiebt, verfehlt das Ziel. Erfolgreich ist, wer Arbeitsschutz in den Alltag integriert, nicht als Kontrollinstanz, sondern als Selbstverständlichkeit.
Erfolgsfaktoren moderner Sicherheitskultur:
- Klare Verantwortlichkeiten
- Regelmäßige Kommunikation
- Sichtbare Führung durch Vorbild
- Praxisnahe Unterweisungen
- Offene Feedbackkultur bei Sicherheitsmängeln
Eine externe Fachkraft kann diesen Prozess anstoßen aber die Umsetzung muss im Unternehmen selbst verankert werden.
❓FAQ – Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
❓Muss jedes Unternehmen eine Fachkraft bestellen?
Ja, sobald Beschäftigte im Unternehmen arbeiten, ist das gesetzlich vorgeschrieben – unabhängig von Branche oder Größe.❓Reicht es, wenn ich jemanden benenne?
Nein. Die Fachkraft muss fachlich qualifiziert sein und darf nicht nur „pro forma“ bestellt werden. Der Einsatz muss dokumentiert sein.❓Wie oft muss die Fachkraft vor Ort sein?
Das hängt vom gewählten Betreuungsmodell ab (z. B. Regelbetreuung). In kleinen Betrieben genügen oft wenige Stunden pro Jahr.❓Wer haftet im Ernstfall?
Grundsätzlich der Unternehmer. Die Fachkraft berät, dokumentiert und unterstützt – entbinden kann sie nicht von der Verantwortung.❓Welche Vorteile bringt eine externe Lösung?
Unabhängigkeit, Fachwissen, rechtssichere Umsetzung – besonders sinnvoll bei fehlender interner Expertise oder wechselnden Anforderungen.❓Was passiert, wenn ich keine Fachkraft bestelle?
Dann drohen Bußgelder, Probleme bei Prüfungen und im Ernstfall rechtliche Konsequenzen. Die Bestellung ist kein Optionalpunkt, sondern Pflicht.
Sicherheit ist keine Kür
Arbeitssicherheit ist nicht nur Vorschrift, sondern eine Investition in Vertrauen, Gesundheit und Zukunftsfähigkeit. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft, Ordnung ins System zu bringen und schafft Raum für das, was wirklich zählt: ein Betrieb, der läuft, ohne zu wanken. Wer Sicherheitslücken heute erkennt, verhindert morgen den Stillstand.
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