Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Eine Kanzlei für Selbstanzeigen

Dezember 10, 2021 Von admin
Steuerhinterziehung fällt unter das Steuerstrafrecht. Wie hoch das Strafmaß im Fall der Steuerhinterziehung ausfällt, dazu hat sich der Bundesgerichtshof eindeutig geäußert und erteilt die Vorgabe, sich an die Rechtsprechung durch den Bundesgerichtshof zu orientieren. Strafmildernd wirkt sich die Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung aus. Der Vorgang sollte von einem rechtlichen Beistand begleitet werden, um Formfehler bei der Selbstanzeige zu vermeiden.

Das Risiko der Steuerhinterziehung

Steuersünder handeln nicht zwingend unter Vorsatz. Das deutsche Steuerrecht beinhaltet so viele Vorgaben, dass es leicht ist, einen Fehler zu begehen. Das trifft für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen zu. Das Steuerstrafrecht bezieht alle Steuern mit ein. Es handelt sich also nicht ausschließlich um die Lohn- oder Gehaltssteuer. Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung besteht auch dann, wenn ein Händler die Mehrwertsteuer nicht an das Finanzamt abführt oder die Gewerbe- und Betriebssteuer.

Finanzwirte raten, die Steuerabrechnungen einem Fachangestellten zu überlassen. Unternehmen, die keine eigene Steuerfachkraft beschäftigen möchten oder aus finanziellen Gründen nicht können, sollten eine externe Steuerkanzlei damit beauftragen. Die Haftung obliegt nach der Auftragsvergabe überwiegend bei der Steuerkanzlei und nur zu einem verminderten Anteil beim Auftraggeber. Klicken Sie hier, wenn Sie weitere Informationen benötigen.

Diese Strafen drohen bei Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehungen werden nach dem hinterzogenen Gesamtwert sanktioniert. Bei einem Volumen von bis zu 50.000 Euro wird die Steuerhinterziehung mit einem Bußgeld geahndet. Bei Wiederholungstätern folgt neben der Geldstrafe eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Übersteigt das Volumen die 50.000 Euro, ist aber weniger als eine Million Euro, werden Steuersünder mit einer Haftstrafe sanktioniert, die zur Bewährung ausgesetzt wird.
Nur in besonders schweren Fällen oder bei Wiederholungstätern, ist die Haftstrafe von bis zu fünf Jahren nach dem rechtsgültigen Urteil anzutreten. Besteht Fluchtgefahr, wird bereits zur Voruntersuchung der Haftbefehl erlassen. Wer mehr als eine Million Euro an Steuern hinterzieht, wird mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren sanktioniert, jedoch nicht höher als zehn Jahre. Die Haft wird nicht gänzlich zur Bewährung ausgesetzt. Nur bei guter Führung erfolgt eine Hafterlassung von rund einem Drittel der Gesamtstrafe.

Selbstanzeige zur Reduktion des Strafmaßes

Steuerhinterzieher können einen positiven Einfluss auf das Strafmaß nehmen. Die Selbstanzeige wird dem Steuersünder durch das Gericht positiv angerechnet. Um keine Formfehler bei der Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung zu begehen, ist eine Kanzlei für Selbstanzeigen zu kontaktieren. Der Rechtsbeistand wird ein mildes Strafmaß als Ziel festlegen und muss dafür nachweisen, dass sein Klient nicht vorsätzlich gehandelt hat und die Selbstanzeige dem freien Willen des Steuerhinterziehers entspricht.

Steuerhinterziehung ist kein einfaches kleines Delikt, über das der Staat hinwegsieht. Steuern dienen dem Gemeinwohl und finanzieren wichtige öffentliche Projekte. Ein wohlhabendes Land wie Deutschland unterstützt zudem über diverse Fonds die Europäische Gemeinschaft. Steuerhinterziehung wird auch grenzüberschreitend verfolgt, da die Staaten in der Europäischen Union miteinander vernetzt sind. Statt der Flucht ins Ausland hilft eine kompetente Kanzlei bei der Selbstanzeige Steuerhinterziehung.

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Fotograf – Zerbor